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Wissen, was sich tut!
Immer ein offenes Ohr für die Märkte, Entwicklungen und die Wünsche unserer Kunden, so sorgen wir für wichtige Informationen und sind ein offener Partner für maßgeschneiderte Lösungen. Mit den Marktteilnehmern im Gespräch zu sein, das ist uns wichtig.
Was sich tut erfahren Sie hier.
Die CAPTRACE GmbH, mit Sitz in Wiesbaden, ist ein führender Anbieter von Informationssystemen im Bereich der Investor Relations und der Aktienregisterverwaltung.
Zu den weiteren Dienstleistungen gehört die ARUG II-konforme Aktionärsidentifikation für Emittenten, im Rahmen der seit September 2020 gültigen europaweiten Direktive. Hierbei konnten seit diesem Zeitpunkt mehr als eine halbe Million an weltweit aktiven Investorendaten ermitteltet werden.
Bei dem vom Land Hessen geförderten Projekt wird das Unternehmen eine dezentrale Equity Management Plattform realisieren, die basierend auf den vorhandenen Datensätzen interessierten Gesellschaften die einfache Identifikation potenzieller neuer Investoren ermöglicht.
Die bereits sehr innovative vorhandene IT-Architektur des Unternehmens soll dazu mit Elementen des unsupervised Machine Learning (KI),sowie der Distributed Ledger Technologie (Blockchain) erweitert werden.
Ein Großteil der Fördergelder des Landes Hessens wird in die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen am Standort Wiesbaden investiert werden.
Die künftige Equity Management Plattform erweitert den potenziellen Kreis von Investitionskapital für deutsche Startups, KMUs, Pre-IPO- und börsennotierte Unternehmen signifikant.
CAPTRACE bietet als autorisierter SWIFT-Partner die Aktionärsidentifikation voll automatisiert. Mit C◆TRACE bieten wir das perfekte Investor Relations System. Neuste Technologie macht die Investorenstruktur für unsere Kunden transparent.
"Das Aktionärsregister wird durch die Captrace, eine führende Plattform im Bereich der Verwahrung von Unternehmensanteilen, ebenfalls digital abgebildet."
Die Deutsche Euroshop AG ist Deutschlands einzige Aktiengesellschaft, die ausschließlich in Shoppingcenter an erstklassigen Standorten investiert.
Wir kennen das Investor Relations Team seit viel Jahren und freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit.
2C Dental AG bietet innovative Lösungen im Bereich der Kieferorthopädie.
Die Bundesregierung hat mit ihrem Eckpunktepapier für die regulatorische Behandlung von elektronischen Wertpapieren ein erstes Signal gegeben, wie elektronische Wertpapiere, Security Tokens, etc. zukünftig reguliert werden sollen. Dabei geht sie politisch ungewöhnlich schnell voran, was zeigt, welch große Bedeutung sie dieser Technologie beimisst.
Ein wesentliches Instrument für die Regulierung sollen zukünftig zentrale Wertpapierregister sein, die der staatlichen Regulierung (BAFIN) unterliegen sollen. Dies garantiert einheitliche Standards, die eingehalten und regelmäßig überprüft werden.
Durch Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister sollen in Zukunft die Wertpapiere geschaffen werden. Dies klingt sehr nach dem Modell einer Zentralverwahrung, so wie sie heute bei Clearstream, Euroclear, CREST und andern erfolgt. Viele in der Blockchain-Szene fragen nach dem Sinn, da die Blockchain eben jene Zentralverwahrer ersetzen soll.
Dazu äußerte sich ein Vertreter des BVI (Deutscher Fondsverband) auf einer Veranstaltung der Rechtanwaltskanzlei DWF in Berlin: „Institutionelle Investoren werden nicht alleine auf eine Software vertrauen." Eine Institution muss neben der Technik, für die verwahrten Werte geradestehen und kann jeder Zeit überprüft werden (staatlich reguliert).
Dies erscheint für viele Enthusiasten der Blockchain geradezu paradox und schürt die Befürchtung, dass die Flexibilität der Blockchain-Technologie eingeschränkt werden soll.
Der Vertreter des BVI hat es sehr klar ausgedrückt, institutionelle Investoren werden nur in elektronische Wertepapiere (Security Tokens) investieren, wenn deren Übertragung / Verwahrung auf einer sicheren und regulierten Infrastruktur mit festen Institutionen basieren. Auf der anderen Seite werden sich elektronische Wertpapiere nur durchsetzen, wenn entsprechend große Investitionen in diese fließen. Dies wird nur mit Hilfe institutioneller Investoren möglich sein und somit geht es nicht ohne elektronische Wertpapierregister. Aber bedeutet dies gleichzeitig eine Einschränkung der Blockchain?
Vom Grundsatz her keines Wegs, zentrale Register weisen die elektronischen Werte aus und können auch Mittler zwischen den unterschiedlichen Verwahrarten sein. Sogar über unterschiedliche Blockchain-Systeme, wie Ethereum, EOS, etc. hinweg.
Wichtig für die zukünftige Regulierung ist es, dass die Probleme der heutigen Verwahrung über Zentralverwahrer wie z.B. Clearstream, Euroclear, vermieden werden. Die Übertragung eines Wertes von einem Zentrahlverwahrer zum anderen in das Wertpapierdepot des Endbegünstigten scheitert häufig an den Grenzen zwischen den Zentralverwahrern. Unterschiedliche Rechtsprinzipien, welche Rechte (finanzielle, wie Dividenden oder Stimmrechte) durch ein Wertpapier garantiert werden, sind international nicht einheitlich geregelt. Dies kann bei elektronischen Wertpapieren von vornherein vermieden werden, wenn elektronische Wertpapiere stets mit allen Rechten ausgestattet werden. Auch darf es keine Einschränkungen in der Übertragung oder der Verwahrung geben. So sollte es möglich sein, ein Wertpapier elektronisch bei einem Zentralverwahrer und in der Blockchain zu verwahren. Hier darf es keine Einschränkungen durch die Regulierung geben.
Aus meiner Sicht kommt hier zukünftig den Börsen von elektronischen Wertpapieren eine zentrale Rolle zu, da diese die Handelbarkeit abbilden und im Zusammenspiel mit zentralen Registern die freie Übertragbarkeit gewährleisten können.
Zudem sollte auch der Transparenz, wer hält wie viele Anteile an einem Kapital, von Beginn an Rechnung getragen werden. Auch die Emittenten von elektronischen Wertpapieren wollen wissen, wer ihre Anteilseigner sind. Diese Rolle könnten zentrale Register sehr gut übernehmen. Die bei Wertpapieren (Aktien) derzeit bestehende Intransparenz, die nun durch ARUGII nachgebessert wird, könnte von vornherein vermieden werden. Zentrale Register in Verbindung mit der Blockchain bieten dafür eine optimale Basis.
Zukünftig sollte es kein Problem sein, dass ein Investor vom gleichen Wertpapier, Bestände im Bankdepot und in Wallets unterschiedlicher Blockchains verwalten kann. Das sollte das Ergebnis einer Regulierung von elektronischen Wertpapieren sein.
Götz Dickert, Managing Director, CAPTRACE GMBH
CAPTRACE bietet als erster Registrar in Deutschland mit seinem Register BASE.ims die Verwahrung von Kapitalanteilen sowohl in der Streifband-, der Girosammelverwahrung als nun ganz aktuell in der Blockchain.
BASE.ims kann Kapitalanteile in allen namhaften Blockchain-Systeme wie EOS, Ethereum, etc. verwahren. CAPTRACE bietet damit eine neuartige und zukunftsweisende Verwahrung von Kapitalanteilen an. Durch die Blockchain übergreifende Verwahrung bildet BASE.ims die Brücke zwischen den Blockchain-Systemen.
Zukünftig ist sogar eine parallele Verwahrung in der Blockchain, der Girosammel- und der Streifbandverwahrung denkbar. Damit werden Kapitalanteile zu neuen Finanzinstrumenten und grenzenlos übertragbar.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Bayerische Vermögen AG, eine Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in München, verwaltet Ihre Aktionäre mit BASE.ims.
Wiesbaden, 10. September 2018 – Die Mutares AG, eine börsennotierte Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in München, stellt auf Namensaktien um und wird erfolgreich in unser Aktienregister BASE.ims aufgenommen.
CAPTRACE bringt die erste Aktienregister-App auf den deutschen Markt.
Dies ermöglicht unseren Kunden schnell und mobil von überall einen
direkten Überblick zu ihren Investoren und Bestandsstrukturen zu erhalten.
Einfach und intuitiv kann auf die Daten zugegriffen werden, Anteils-Entwicklungen können frühzeitig erkannt werden.
Über eine Alert-Funktion kann der Kunde direkt über sein Smartphone agieren und sogar eine Offenlegung kann aus der App gestartet werden!
BASE.ims das Register der nächsten Generation!
Das Europäische Parlament bringt die Aktionärsrechte-Richtlinie auf den Weg. Ein einheitliches Recht auf Transparenz für alle Aktiengesellschaften Europas bringt neue Chancen. Banken werden verpflichtet, Auskunft über die Aktionäre einer Gesellschaft an diese weiterzugeben. Dies gilt zukünftig auch für Gesellschaften mit Inhaberaktien!
In unserer jahrelangen Arbeit rund um Namensaktien und Transparenz-Services haben wir diese Prozesse stets begleitet und in Arbeitskreisen aktiv voran gebracht. Dies tun wir auch weiterhin und so freut es uns, gemeinsam mit Dr. Markus Linnerz, einem Partner bei Legerlotz Laschet, diese Themen in einem Artikel für die Börsen-Zeitung diskutieren zu können.
In Deutschland besteht für Gesellschaften mit Namensaktien ein Recht auf Offenlegung schon länger. Jedoch haben unterschiedliche Gesetze anderer Länder, z. B. das Bankgeheimnis, den Prozess verkompliziert und teilweise die Auskunft verhindert. Dies sollte durch die Richtlinie der Vergangenheit angehören. Als CAPTRACE (ehemals BASEMEN) unterstützen wir eine größere Transparenz und bauen unsere Transparenz-Services weiter aus. Unsere Systeme bieten die richtigen Analysen, damit unsere Kunden die notwendigen Informationen erhalten und immer auf dem aktuellen Stand sind!
Hier geht es zum Artikel in der Börsenzeitung (Ausgabe 70) ...
Das Aktienregister der nächsten Generation! Der Zusatz .ims zeigt den wahren Nutzen „investor management system". Zusätzliche Informationen über alle modernen Medien abrufbar, darauf kommt es an. Technik einfach nutzbar für Jedermann!
Die von der Europäischen Kommission auf den Weg gebrachte Aktionärsrechte-Richtlinie kann nun endlich in geltendes Recht umgesetzt werden. Der EU-Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) stimmt einer Einigung zwischen dem slowakischen EU-Vorsitz und Vertretern des Europäischen Parlaments zu. Die neue Richtlinie enthält besondere Anforderungen, die Aktionäre zu einer langfristigen Beteiligung bewegen und die Transparenz erhöhen sollen.
Diese Anforderungen betreffen:
- die Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung,
- die Identifizierung der Aktionäre,
- die leichtere Ausübung der Aktionärsrechte,
- die Weitergabe von Informationen,
- die Transparenz in Bezug auf institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Berater für die Stimmrechtsvertretung sowie
- die Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen.
Pressemitteilung: http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/12/16-shareholders-rights-eu-companies/
Richtlinie: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15248-2016-INIT/en/pdf
Better Orange präsentiert eine innovative Voting-App für Smartphones.
Neben der Abstimmung kann der gesamte Prozess von der Anmeldung bis zur Akkreditierung und Vollmachtserteilung smart gelöst werden!